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PPWR & Verpackungsrecht


Zuletzt aktualisiert: 25.08.2026

Bei der Auswahl und Verwendung von Verpackungen sind neben dem passenden Produkt auch zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) gelten ab dem 12.08.2026 neue Anforderungen für Unternehmen, die Verpackungen erzeugen, vertreiben oder verwenden. Weitere Anforderungen der PPWR werden in den Folgejahren schrittweise wirksam.

Gemeinsam mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) bildet die PPWR den neuen Rechtsrahmen für Verpackungen in Deutschland. Welche Änderungen für dein Unternehmen relevant sein können und wie wir dich bei Fragen rund um unsere Serviceverpackungen unterstützen, erfährst du auf dieser Seite.

Die PPWR* einfach erklärt

*Packaging and Packaging Waste Regulation

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle zu schaffen. Gleichzeitig sollen Verpackungsabfälle reduziert, die Kreislaufwirtschaft gestärkt und das Recycling von Verpackungen weiter gefördert werden.

Die Einführung der PPWR erfolgt schrittweise über mehrere Jahre. Dadurch ändern sich nach und nach die Anforderungen an Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verwenden.

💡 Gut zu wissen: Die PPWR gilt grundsätzlich ab dem 12.08.2026. Einzelne Anforderungen werden jedoch erst zu späteren Zeitpunkten wirksam und teilweise noch durch weitere europäische Rechtsakte konkretisiert.

Neue Rechtslage: PPWR und VerpackDG

Ab dem 12.08.2026 gelten für Verpackungen in Deutschland die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) gemeinsam mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Sie lösen das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.

Grundlegende Pflichten wie Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben bestehen. Neu geregelt wird jedoch unter anderem, welchem Unternehmen diese Pflichten innerhalb der Lieferkette zugeordnet werden.

Bisher: VerpackG


Deutsches Gesetz


Galt seit 2019


Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung


Bisherige Rollenverteilung

Neu: PPWR & VerpackDG


Europäische Verordnung und deutsches Durchführungsgesetz


Gilt ab dem 12.08.2026


Grundpflichten bleiben bestehen, Verantwortlichkeiten werden neu eingeordnet


Neue Rollen und Anforderungen innerhalb der Lieferkette

Die PPWR unterscheidet zwischen verschiedenen Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette. Der Erzeuger ist insbesondere für die Konformität einer Verpackung mit den Anforderungen der PPWR verantwortlich. Der Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) trägt dagegen insbesondere die Verantwortung für Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Systembeteiligung und Mengenmeldungen.

Je nach Lieferkette können beide Rollen bei demselben Unternehmen liegen oder unterschiedlichen Unternehmen zugeordnet sein.

Welche gesetzlichen Anforderungen für dein Unternehmen gelten, hängt unter anderem von der Art der Verpackungen und ihrer Verwendung ab. Im nächsten Abschnitt zeigen wir dir, welche Auswirkungen sich daraus für den Bezug von Serviceverpackungen über GOOPACKO ergeben.

💡 Gut zu wissen: Mit dem 12.08.2026 gilt ein neuer Rechtsrahmen für Verpackungen. Viele grundlegende Pflichten bleiben bestehen, während weitere Anforderungen schrittweise ergänzt und konkretisiert werden.

Was bedeutet das für dich?

Welche gesetzlichen Pflichten für dein Unternehmen gelten, hängt unter anderem davon ab, welche Serviceverpackungen du verwendest. Nachfolgend findest du die häufigsten Anwendungsfälle im Überblick.

💡 Gut zu wissen: Es gibt Ausnahmen

  • Kleinstunternehmen: Für Kleinstunternehmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Regelungen. Dies kann insbesondere relevant sein, wenn individuell gestaltete Serviceverpackungen von einem Lieferanten im selben EU-Mitgliedstaat bezogen werden.
  • Rollenware: Bei Verpackungsmaterial auf Rollen – beispielsweise Einschlagpapier, Frischhalte- oder Aluminiumfolie – entsteht die vollständige Verpackung grundsätzlich erst bei der Verwendung. Dadurch können Erzeuger- und Herstellerpflichten beim Verwender entstehen.

Bei Unsicherheiten zur Einordnung der über GOOPACKO bezogenen Verpackungen helfen wir gerne weiter.

Noch Fragen?

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen rund um die PPWR, das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz und Serviceverpackungen für dich zusammengestellt. Sollte deine Frage nicht beantwortet werden, helfen wir dir selbstverständlich gerne persönlich weiter.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die europäische Verpackungsverordnung. Sie schafft europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle und wird schrittweise eingeführt. Ziel ist es unter anderem, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und Verpackungen besser recyclingfähig zu gestalten.

Mit Anwendungsbeginn der PPWR zum 12.08.2026 gelten europaweit neue Vorgaben für Verpackungen. Viele der darin enthaltenen Anforderungen gelten jedoch nicht sofort, sondern werden schrittweise über mehrere Jahre umgesetzt.

Nein. Mit dem 12.08.2026 wurde das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst. Gemeinsam mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) bildet es nun den neuen Rechtsrahmen für Verpackungen in Deutschland.

Viele grundlegende Pflichten – beispielsweise zur Registrierung oder Systembeteiligung – bleiben bestehen, werden jedoch auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen fortgeführt.

Viele GOOPACKO-Kunden müssen zunächst nichts unternehmen.

Beziehst du ausschließlich über GOOPACKO bereitgestellte Serviceverpackungen ohne individuellen Firmendruck, musst du in der Regel keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen.

Anders kann es aussehen, wenn du beispielsweise individuell bedruckte Serviceverpackungen beziehst, Verpackungen von mehreren Lieferanten verwendest oder selbst Verpackungen in Verkehr bringst. In diesen Fällen empfehlen wir, die individuellen Anforderungen zu prüfen.

Für die von GOOPACKO entsprechend bereitgestellten Serviceverpackungen sind die Kosten der Systembeteiligung bereits im Artikelpreis berücksichtigt. Eine gesonderte Beauftragung zur Lizenzierung ist hierfür nicht erforderlich bzw. nicht mehr möglich.

Für die über GOOPACKO entsprechend bereitgestellten Serviceverpackungen ist dies grundsätzlich nicht erforderlich. Beziehst oder vertreibst du darüber hinaus weitere Verpackungen, können sich zusätzliche Verpflichtungen ergeben.

Bestellst du Serviceverpackungen mit deinem Namen, Logo oder deiner Marke, bist du nach der PPWR grundsätzlich selbst für diese Verpackungen verantwortlich. Das betrifft insbesondere die Systembeteiligung und Mengenmeldung sowie die technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung. Für Kleinstunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gelten.

GOOPACKO stellt dir die verfügbaren Produktinformationen und technischen Unterlagen zur Verfügung.

Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf Serviceverpackungen, die du über GOOPACKO beziehst. Ob sich aus Verpackungen anderer Lieferanten weitere gesetzliche Verpflichtungen ergeben, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Selbstverständlich. Wir unterstützen dich gerne bei Fragen rund um unsere Serviceverpackungen und informieren dich über die uns bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine individuelle Rechtsberatung können wir jedoch nicht ersetzen.

Ja. Die PPWR wird schrittweise umgesetzt. Daher werden einzelne Anforderungen in den kommenden Jahren ergänzt oder konkretisiert. Wir aktualisieren diese Informationsseite regelmäßig entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information über die europäische Verpackungsverordnung (PPWR), das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf Serviceverpackungen.

Trotz sorgfältiger Pflege und regelmäßiger Aktualisierung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie deren Auslegung durch die zuständigen Behörden.

Die dargestellten Anwendungsfälle beziehen sich insbesondere auf die über GOOPACKO bezogenen Serviceverpackungen. Für Verpackungen anderer Lieferanten, selbst importierte Verpackungen sowie weitere Verpackungen deines Unternehmens können zusätzliche oder abweichende Pflichten bestehen.

Die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.